14.12.2017

DARF MAN DIE KONTAKTDATEN DER VERWANDTEN IN DEN ARBEITSVERTRÄGEN AUFNEHMEN?

 

Viele Unternehmen verlangen Kontaktdaten von Verwandten oder Freunden, damit man sie im Notfall kontaktieren kann. Der Mitarbeiter darf sich weigern, diese Informationen zu geben, bzw. das Unternehmen muss vom Mitarbeiter eine Erlaubnis einholen, dass diese Informationen der Personalabteilung zur Verfügung stehen.