14.12.2017

ES GIBT EIN SYSTEM MIT SICHERUNGSKOPIEN (BACKUP): MUSS AUCH DIESE INFORMATION GELÖSCHT WERDEN?

 

Auf Anfrage von Privatpersonen muss das Unternehmen die Informationen auch aus den Sicherungskopien entfernen. Jedoch werden die Sicherungskopien nicht benötigt, um juristische Pflichten zu erfüllen oder Dienstleistungen zu erbringen.

  • Wenn die Sicherungskopien für eine Dienstleistung notwendig sind, kann das Unternehmen sich weigern, die Kopien nach Eingang der Anfrage zu löschen
  • Wenn das Unternehmen keine Dienstleistungen mehr anbietet, müssen die Daten von den Sicherungskopien gelöscht werden, wenn das technisch möglich ist. Wenn das Löschen unverhältnismäßig aufwändig ist, darf man die Daten behalten, sie müssen aber anonymisiert werden.