14.12.2017

MÜSSEN DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFBEWAHRT WERDEN, DIE DAS UNTERNEHMEN MIT EINEM LEBENSLAUF BEKOMMEN HAT?

 

Diese Daten müssen auch aufbewahrt werden. Die Unternehmen müssen festlegen, wie lange sie die Daten je nach Zweck aufbewahren müssen. Z.B. ob alle Lebensläufe oder nur Teile davon aufbewahrt werden sollen. Es muss ein Verfahren erarbeitet werden, wie man die Zustimmung des Bewerbers einholt, diese Daten aufzubewahren. Man kann z.B. schon in der Stellenanzeige darauf hinweisen und in der Empfangsbestätigung noch mal erwähnen, wie lange und warum (zu welchen Zwecken) der eingeschickte Lebenslauf aufbewahrt wird. Man muss auch ein Verfahren entwickeln, wie ein Bewerber auf Anfrage seine Daten löschen lassen kann (das Recht auf Vergessenwerden). Das wäre z.B. eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder eine andere Art der Kommunikation, durch die das Datensubjekt seine Fragen stellen oder die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen gemäß DSGVO verlangen kann.