14.12.2017

WAS KOSTET IN ETWA DER SERVICE EINES DATENSCHUTZEXPERTEN?

 

Die Vergütung für einen Datenschutzexperten ist nicht gesetzlich festgelegt. Es gibt auch kein Richtwert dafür. Jeder Datenschutzexperte wird seine Vergütung selbst verhandeln, je nach Arbeitsumfang und Aufwand.

Was ist der Unterschied zwischen einem fest angestellten und einem freiberuflichen Datenschutzexperten?

Bei der Festanstellung müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Datenschutzexperten abschließen. Die Daten, die für den Vertragsabschluss notwendig sind, sind alle Daten, ohne die die Erfüllung des Vertrages nicht möglich wäre: z. B. Name, Nachname, Identitätscode, Bankkonto u. a.

Um diese Daten zu bearbeiten, benötigt man keine gesonderte Zustimmung der Person, da die Verarbeitung dieser Daten mit der Notwendigkeit der Erfüllung des Arbeitsvertrages begründet ist. In diesem konkreten Fall ist das Unternehmen der Verantwortliche.

Wenn man andererseits diese Daten zwecks Verarbeitung an andere Unternehmen übergibt (Outsourcing), wird das Outsourcing-Unternehmen zum Auftragsverarbeiter. Der Verantwortliche muss die Notwendigkeit dieser Übergabe begründen. Zweitens muss der Verantwortliche sicherstellen, dass der gewählte Auftragsverarbeiter die Regeln der Verordnung einhält und die Datenverarbeitung sicher durchgeführt wird. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung für die Datenübergabe ein zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter abgeschlossener Vertrag in schriftlicher Form.