14.12.2017
WAS TUN, WENN EINE PRIVATPERSON DIE LÖSCHUNG VON INFORMATIONEN AUS EINER WEBSEITE VERLANGT?
Fallbeispiel: Ein Unternehmen organisiert einen Wettbewerb und veröffentlicht die Ergebnisse auf seiner Webseite und in sozialen Netzwerken. Was tun, wenn einzelne Privatpersonen verlangen, dass diese Informationen gelöscht und nicht veröffentlicht werden? Ist die Lösung mit den IDs die einzig erlaubte?
In diesem Fall muss man noch vor dem Wettbewerb eine Zustimmung der Teilnehmer einholen, die Ergebnisse im Internet zu veröffentlichen, z. B. bei der Anmeldung zu diesem Wettbewerb. Außerdem muss man die Aufbewahrungsfrist festlegen und begründen. Nach Ablauf dieser Frist können die Daten anonymisiert werden, wenn die Nutzung der Informationen nicht mehr wichtig ist und sie durch eine ID ersetzt werden können.