14.12.2017
WIE BETRIFFT DIE DSGVO DAS TELEFONBUCH IN MEINEM HANDY?
Wenn das Telefon Eigentum des Arbeitgebers ist und wenn der Arbeitgeber in seinen internen Regeln vorgesehen hat, dass die Daten im Telefon aufbewahrt werden (und dafür ein entsprechendes System ausgearbeitet hat), dann bezieht sich die DSGVO auch auf das Telefonbuch. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Aufbewahren von Kundennummern und ‑daten im eigenen Telefon nur dann erlaubt ist, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt hat.
Wenn die Rede von einem Telefonbuch einer natürlichen Person ist, bezieht sich die Verordnung nicht auf die Datenbearbeitung, die eine natürliche Person unternimmt (zumindest, wenn private Tätigkeiten damit ausgeübt werden).