14.12.2017

DARF MAN EINEN GEBURTSTAGSKALENDER FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH VERÖFFENTLICHEN?

 

Die Unternehmenspraxis sieht oft vor, dass den Mitarbeiter zum Geburtstag gratuliert wird. Angesichts der Tatsache, dass die Nutzung dieser Daten (Veröffentlichung im internen Rahmen des Unternehmens) nicht aus dem Zweck des Arbeitsvertrages hervorgeht, muss jeder Mitarbeiter eine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu diesen Zwecken erteilen. Das bezieht sich ebenso auf die Zustimmung des Mitarbeiters, ihn zu fotografieren, zu filmen u.ä.