14.12.2017
WIE BEZIEHT SICH DIE DSGVO AUF VISITENKARTEN?
Informationen, die auf Visitenkarten gedruckt sind, sind Informationen einer juristischen Person (eines Unternehmens), deshalb können sie nicht als personenbezogene Information betrachtet werden. Aber oft enthalten Visitenkarten die persönliche Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Mitarbeiters.
Erstens, um diese private Information auf einer Visitenkarte drucken zu dürfen, muss man das Einverständnis des Mitarbeiters einholen.
Zweitens, um keine unsachgemäße Datenlagerung zu riskieren, müssen alle Visitenkarten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.